Stefanie Butz
Sachgebietsleitung Ordnungsamt/Standesamt
Telefon:
07446 9504302
E-Mail schreiben
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Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Namen nach der Scheidung geändert.
Verfahrensablauf
Fristen
Antragstellung:
schnellst möglich nach der Namensänderung
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Hinweise:
Kosten
Hinweise:
Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz (PAuswG):