Christoph Laubengeiger
Steueramt / Verbrauchsgebühren
Telefon:
07446 9504209
E-Mail schreiben
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Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein: