Grundbuch - Einsicht oder Erstellung eines Grundbuchauszuges beantragen
Für Sie zuständige Stellen
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise:
- wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,
- ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
- ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundtsück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind.