Ferienbetreuung

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Gemeinde Loßburg bereits seit mehr als 10 Jahren Ferienbetreuungswochen an.
Ferienbetreuung in der Gemeinde Loßburg wird ausgebaut
Mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt sich die Gemeinde Loßburg frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen ein. Grundlage hierfür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Der bundesweit geregelte Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.
Das Gesetz sieht vor, dass künftig jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Betreuungseinrichtung hat. Die Einführung erfolgt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit den Erstklässlern. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch sukzessive auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, bis er im Schuljahr 2029/2030 vollständig umgesetzt ist.
Der Anspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche und gilt ausdrücklich auch während der Schulferien. Dabei können die Bundesländer eine jährliche Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen.
Wichtig ist: Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Angebots besteht nicht. Eltern und Sorgeberechtigte entscheiden individuell, ob und in welchem Umfang sie die Ganztagsbetreuung nutzen möchten.
Die Gemeinde Loßburg reagiert auf diese Entwicklung und wird ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ferienbetreuung im Umfang von insgesamt zehn Wochen anbieten.
Die qualifizierte Betreuung richtet sich an Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 und findet täglich in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Mit diesem Schritt unterstreicht die Gemeinde ihr Engagement für eine zukunftsfähige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur.
Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die 5. Klasse besuchen werden, können die Ferienbetreuung nur noch bis einschließlich der ersten beiden Wochen der Sommerferien in Anspruch nehmen, sofern die Kapazität vorhanden ist. Kinder, die künftig die 1. Klasse besuchen, haben hingegen die Möglichkeit, in den letzten beiden Wochen der Sommerferien an der Betreuung teilzunehmen. Darüber hinaus ist die Anzahl der verfügbaren Betreuungsplätze begrenzt, sodass nicht in jedem Fall alle Anmeldungen berücksichtigt werden können.
Der Anmeldeschluss wurde aus organisatorischen Gründen auf den 15. Januar eines jeden Jahres festgelegt.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist verbindlich und gilt für die jeweils gebuchten Zeiträume. Eine Abmeldung muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Betreuung schriftlich erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, wird der vollständige Beitrag für den gebuchten Zeitraum erhoben. Im Falle einer krankheitsbedingten Abmeldung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die hierfür entstehenden Kosten werden von der Gemeinde nicht übernommen.
Die Abrechnung der Ferienbetreuung erfolgt im Vorfeld des jeweiligen Betreuungszeitraums per Abbuchung.
Die Ferienbetreuungswochen finden in den Räumlichkeiten der Grundschulbetreuung statt.
Die entsprechenden Informations- und Anmeldeformulare für das Schuljahr 2026/2027 können Sie unten stehend unter Dokumente downloaden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Betreuung in den Herbstferien bis zum 15.09.2026 erfolgen muss. Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung im Jahr 2027 ist der 15.01.2027.
Es liegen keine weiteren Anmeldeformulare aus.
Aus Erfahrung bitten wir Sie dringend, Ihre ausgewählten Zeiträume der Ferienbetreuung in Ihrem privaten Kalender zu vermerken - Danke!
Die Anmeldungen zur Ferienbetreuung sind an die
Gemeinde Loßburg
Hauptstraße 50
Frau Rothfuß (Zi 105)
zu den üblichen Öffnungszeiten oder per E-Mail an: m.rothfuss@lossburg.de zu richten.
Das Angebot
- Betreuungszeiten 07:00 – 15:00 Uhr
- Betreuung durch pädagogisch ausgebildetes bzw. geschultes Personal
- großzügige Räume in der Grundschulbetreuung Loßburg
- Spiel-, Bewegungs- und Kreativ-Angebote drinnen und draußen
- Mittagessen wird nicht angeboten, die Kinder müssen daher für die Betreuung bis 15:00 Uhr ausreichend Essen mitbringen. Müsli und Obst werden angeboten.
Anmeldung / Kosten
- Die Teilnehmerplätze werden nach dem Eingangsdatum der Anmeldung sowie der Klassenstufen 1-4 vergeben. Wir bitten um Verständnis, dass die Zuteilung nach diesen Kriterien erfolgt, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen.
- Die Kosten für 1 Kind in der Ferienbetreuung betragen ab 01.09.2026 pro Woche 100,00 Euro, für jedes weitere Kind aus der Familie werden 80,00 Euro pro Woche berechnet. Feiertage während der Ferienbetreuung werden anteilig berücksichtigt.
-
Die Anmeldungen sind verbindlich.
- Kinder können nur für komplette Betreuungswochen angemeldet werden.
Wichtig
Bitte beachten Sie als Erziehungsberechtigte die schriftlichen Hinweise an der Eingangstür der Ferienbetreuung!
Außerdem bitten wir Sie, die Räume der Ferienbetreuung erst nach Aufforderung durch das Betreuungspersonal zu betreten!
Sollte Ihr Kind nicht in der angemeldeten Zeit in der Ferienbetreuung erscheinen, sei es krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen, so ist dies unverzüglich und rechtzeitig (spätestens am Fehltag ab 07:00 Uhr) dem Personal der Ferienbetreuung (E-Mail: grundschulbetreuung@lossburg.de, Tel.: 07446 9504-727) mitzuteilen.
Inhaltliche Fragen und Anmeldungen an
Gemeinde Loßburg
Frau Margarete Rothfuß
Hauptstraße 50, 72290 Loßburg
Tel: 07446 9504-309
E-Mail: m.rothfuss@lossburg.de
Sprechzeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr
Do: 14:00 - 16:00 Uhr



