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Personalausweis - Ausstellung aufgrund Änderung des Vornamens/Geschlechtseintrag

Für Sie zuständige Stellen

Haben Sie Ihr Geschlecht und/oder Vornamen geändert, dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen/Geschlecht ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen/Geschelcht ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen/Geschlecht ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.