Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Für Sie zuständige Stellen
In vielen Städten und Gemeinden erhalten Sie eine Liste der bestehenden Kindertageseinrichtungen. Diese Liste erhalten Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.
Kindertageseinrichtungen sind
- Kinderkrippen,
- Kindergärten
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
- Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Auf unserer Homepage können Sie die einzelnen Einrichtungen für die Kinderbetreuung anschauen und sich allgemein informieren. Dort finden Sie auch die im Moment gültigen Betreuungskosten. In den einzelen Einrichtungen gibt es auch verschiedene Betreuungsmöglichkeiten. Diese sehen Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter den einzelnen Einrichtungen.
Eine Anmeldung für den Kindergarten oder die Kinderkrippe ist nur über das Elternportal Little Bird möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind für den Kindergarten und wenn gewünscht für die Kinderkrippe jeweils einzeln angemeldet werden muss. Sie können Ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen anmelden. Die bevorzugte Einrichtung ist mit der „Priorität 1“ zu kennzeichen und alle weiteren Einrichtungen mit der „Prorität 2“ und/oder der „Priorität 3“. Sie erhalten dann eine automatische Bestätigung der Anmeldung, welche aber keine Zusage bedeutet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Einrichtungsleitung dann mit Ihnen als Eltern/Erziehungsberechtigte Kontakt aufnehmen um alles Weitere zu besprechen.
Von der Einrichtung, welche Ihnen elektronisch eine „Reservierung“ anbietet, die Sie auch bestätigen müssen, erhalten Sie dann die Unterlagen für die ärztlichen Untersuchungen, die notwendig sind um den Kindergarten/Kinderkrippe besuchen zu können.
Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme telefonischen Kontakt mit der gewünschten Einrichtung aufzunehmen, um eventuell eine erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.
Eine telefonische Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Einrichtungen ist vorab möglich.
Fristen
abhängig von der Einrichtung
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Vertiefende Informationen
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTAG):
- § 4 Ärztliche Untersuchung
- § 6 Elternbeiträge bei freien Trägern
- § 19 Elternbeiträge bei kommunalen Trägern
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe


