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Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Für Sie zuständige Stellen

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) haben Sie als Person die Möglichkeit, durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten‐ oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und den Vornamen zu ändern.

Nutzen Sie für diese Leistung die neue Online-Terminvereinbarung und sparen Sie sich unnötige Wege oder Anrufe.