Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Für Sie zuständige Stellen
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) haben Sie als Person die Möglichkeit, durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten‐ oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und den Vornamen zu ändern.
Nutzen Sie für diese Leistung die neue Online-Terminvereinbarung und sparen Sie sich unnötige Wege oder Anrufe.


