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26.10.2026

Hecken- und Baumschnitte sind wieder bis Ende Februar möglich

Hecken- und Gehölzschnitt bis Ende Februar möglich
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Hecken- und Gehölzschnitt bis Ende Februar möglich

Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß im Frühjahr sehr knapp.

Aus diesem Grund weist die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt auch in diesem Jahr darauf hin, die Herbst- und Wintermonate für anstehende Schnittarbeiten zu nutzen.

Die Beseitigung von Gehölzen ist grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Ab dem 1. März dürfen nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Vögel keine Hecken, lebenden Zäune, bestimmten Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausnahmen gibt es nur für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte sind dagegen ganzjährig möglich, beispielsweise auch an Obstbäumen.

Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen jedoch unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Auf der Internetseite des Landkreises Freudenstadt ist ein Merkblatt mit entsprechenden Hinweisen zum Baum- und Gehölzschnitt zu finden. Weitere Informationen erteilt auch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt unter den Telefonnummern: 07441 920 -5019 oder -5038.