Grundsteuer
Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat mit Beschluss vom 30.11.2010 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 330 vom Hundert und mit Wirkung zum 01.01.2018 den Hebesatz der Grundsteuer B auf 380 vom Hundert festgesetzt.
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Alle Steuerzahler, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bittet die Gemeinde Loßburg, spätestens zu den Fälligkeitsterminen die Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Schnell, bequem, bargeldlos und vor allem ohne weiteren Kostenaufwand ist eine Zahlung per Einzugsermächtigung möglich. Vordrucke stehen Ihnen hier zum Download bereit oder können bei der Gemeinde Loßburg, Hauptstr. 50, 72290 Loßburg, unter den Rufnummern: 07446 9504-205 und 9504-204 telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Ansprechpartner
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Rathaus Loßburg
,
Zimmer: 110 OG
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07446 9504-205
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