Gewerberegister
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Für Auskünfte, die über den namen des Unternehmens, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit hinausgehen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragen.
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Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Gewerberegister finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: