Baustellen: Benutzung von Straßenflächen
Müssen Sie für Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche benutzen, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung und müssen u. U. bestimmte Anordnungen, z. B. Absperren der Baustelle, befolgen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Loßburg
,
Zimmer: 104 OG
Telefon:
07446 9504-300
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Zuständiges Amt
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr