Baustellen: Benutzung von Straßenflächen

Müssen Sie für Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche benutzen, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung und müssen u. U. bestimmte Anordnungen, z. B. Absperren der Baustelle, befolgen.

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Rathaus Loßburg , Zimmer: 104 OG

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