Baustellen: Benutzung von Straßenflächen
Müssen Sie für Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche benutzen, benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung und müssen u. U. bestimmte Anordnungen, z. B. Absperren der Baustelle, befolgen.
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Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Baustellen: Benutzung von Straßenflächen finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: