Anmeldung zur Gemeinschaftsschule
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrer für Ihr Kind eine Empfehlung aus. Darin legen sie dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Grundschulempfehlung erhält Ihr Kind gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für eine der Schularten "Gemeinschaftsschule", "Hauptschule/Werkrealschule", "Realschule" oder "Gymnasium". Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient dabei als Orientierungshilfe. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulart, in der alle drei Niveaus angeboten werden.
Hinweis: Es gibt keine gesonderte "Gemeinschaftsschulempfehlung", da hier alle drei Schularten eingeschlossen sind.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 4 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Frist / Dauer
Kosten / Leistung
keine
Rechtsgrundlage