09.01.2025

Hecken- und Baumschnitte sind nur noch bis Ende Februar möglich

Hecken- und Gehölzschnitt nur bis 1. März möglich
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Hecken- und Gehölzschnitt nur bis 1. März möglich

Ab dem 1. März dürfen aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Ausnahmegenehmigungen dürfen von den Naturschutzbehörden nicht mehr erteilt werden.