09.01.2025
Hecken- und Baumschnitte sind nur noch bis Ende Februar möglich
Ab dem 1. März dürfen aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Ausnahmegenehmigungen dürfen von den Naturschutzbehörden nicht mehr erteilt werden.