Kooperationsvertrag mit der Eduard-Spranger-Schule Freudenstadt

m Rahmen der vielseitigen Kooperation erlebten die Neuntklässler, die im nächsten Jahr den Realschulabschluss anstreben, das „Real Life“ an dem beruflichen Gymnasium. Dabei gab es die Gelegenheit sich bei einem „Speeddating“ mit erfahrenen Sprangerschülern über die Bedingungen am WG oder auch am Berufskolleg auszutauschen. Zudem durften die Loßburger Schüler dann an beispielhaften Unterrichtsstunden teilnehmen. Das Ziel, die Angst vor dem Übergang zu nehmen, wurde auf jeden Fall erfüllt. In den Wochen zuvor hatte es bereits mehrfachen Austausch zwischen den Lehrkräften gegeben. Hier zeigte s

  1. Die Schulen

Die Gemeinschaftsschule Loßburg mit ihrem Slogan „Eine starke Schule für alle“ bietet ihren Schülerinnen und Schülern ein modernes pädagogisches Bildungsange­bot von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Die Sekundarstufe mit allen drei Niveaustufen zielt neben der Abschluss- und Übergangsqualifikation auf eine weiter­führende Schule auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen am Schulleben Beteiligten zur Förderung des schulischen Erfolgs und der beruflichen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler. Hierzu bestehen konkrete Bildungs- und Kooperationspartnerschaften, die die Schülerinnen und Schülern auf ihrem Weg in die Arbeits- und Berufswelt und insbesondere auch in die weiterführenden Schulen der Region unterstützen sollen. Als Maxime gilt die Festlegung, dass alle Schülerin­nen und Schüler leistungsunabhängig individuell gefördert werden.

Die Eduard-Spranger-Schule in Freudenstadt zählt zu den vier Beruflichen Schu­len im Landkreis Freudenstadt. Ihr Motto lautet „Stark in Schule und Beruf“ und ver­weist damit auf die sich der schulischen Ausbildung anschließende Eingliederung der Schulabgänger in die Berufs- und Arbeitswelt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele Abgänger nachfolgend zum Schulbesuch ein Studium in der breit ge­fächerten Hochschullandschaft absolvieren, um anschließend in eine Berufsaus­übung zu münden. Das kaufmännische Profil der Eduard-Spranger-Schule findet sich in allen Schularten der Schule. Für die Schulpartnerschaft mit der Gemeinschafts­schule Loßburg sind allerdings die Zweijährige Berufsfachschule, das Berufskolleg und das Wirtschaftsgymnasium von besonderem Interesse. Besonders beachtens­wert ist, dass sich die Schulverantwortlichen seit Jahrzehnten um eine umfassend gelingende Bildungsbiographie ihrer Schülerinnen und Schüler bemühen. Deshalb finden z. B. die Laufbahnberatung von interessierten Jugendlichen der vorgelagerten Schulen und die Berufs- und Studienorientierung während der tatsächlichen Schul­zeit statt. Ergänzt wird dieses Engagement durch Bildungspartnerschaften und eine besonders ausgeprägte Lernortkooperation mit allen Handelnden der Wirtschafts­region Freudenstadt und Nordschwarzwald.

 

  1. Die Zielsetzung

Die Kooperationsvereinbarung verbindet zwei unterschiedliche Schulen mit eigenen schulischen Bildungsaufträgen zur Zusammenarbeit. Sie bewirkt die Vernetzung der schulischen Ausbildungsmöglichkeiten in der Raumschaft Freudenstadt. Die leben­dige Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern individuell gestaltete Bildungsbiographien bis zum Abschluss der ge­samten schulischen Ausbildung nach deren Interesse zu entwickeln.

 

  1. Der Vereinbarungsrahmen

Die bereits durchgeführten bzw. geplanten und noch zu entwickelnden Kooperations­aktivitäten sollen das jeweilige schulische Aktionsprogramm bereichern und die Ziel­setzungen der Schulen befördern.

Die Maßnahmen gründen auf einem kollegialen Miteinander von Schulleitungen und den Kollegien der Schulen.

Bei allen Kooperationsaktivitäten steht die Schüleraktivierung und die Schülerbeteili­gung im Vordergrund.

Die Teilnahme an unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen wird er­möglicht.

Weitere Kooperationsaktivitäten konzentrieren sich auf das Informationsangebot über die Bildungswege und das Bildungsangebote der weiterführenden Schulen.

Bei den Vereinbarungen handelt es sich um gemeinsame Absichtserklärungen.

Es wird kein gegenseitiger Erfüllungsanspruch vereinbart.

Die Umsetzung der Vereinbarungen soll engagiert erfolgen.

Die Teilnahme an Konferenzen kann aufgrund von Einladungen erfolgen.

Eingriffe in das innerschulische Handeln unterbleiben.

Die Kooperationsvereinbarung ist schuljahresbezogen. Sie wird wirksam mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 und verlängert sich jeweils um das Folgeschuljahr, wenn die Kündigung nicht im Mai des laufenden Schuljahres von einem der Vertrags­partner schriftlich mitgeteilt wird.

 

 

  1. Ausgangslage der Kooperation

An der Gemeinschaftsschule Loßburg ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Mittleren Bildungsabschlusses möglich. Mit dem Mittleren Bildungsab­schluss kann die Zulassungsqualifikation für den Übergang in ein Berufliches Gym­nasium erworben werden. Deshalb richten sich die Kooperationsaktivitäten an dem Ziel aus, den Abgängern der Gemeinschaftsschule Loßburg besonders die an der Eduard-Spranger-Schule angebotenen Schularten - die Zweijährige Berufsfach­schule, das Berufskolleg und das Wirtschaftsgymnasium - vorzustellen.

Die Wahl der Aktivitäten und deren Ausgestaltung erfolgen unter dem Grundsatz der Schülerberatung, der Schüleraktivierung und insbesondere der Teilnahme an unter­richtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Selbstverständlich informiert die Eduard-Spranger-Schule nach Bedarf auch über die an der Schule vorhandenen dualen kaufmännischen Ausbildungsberufe wie z. B. Industriekaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau im Einzelhandel.

 

  1. Kooperationsprojekte auf Schülerebene

Teilnahme am Unterricht in der jeweiligen Schulart nach Absprache mit den Schullei­tungen.

Teilnahme an Sportveranstaltungen der Eduard-Spranger-Schule.

Teilnahme an profilspezifischen Angeboten.

Teilnahme an gemeinschaftsfördernden Aktionen der SMV.

Angebot erweitert sich um Hausführungen und Informationsveranstaltungen nach Bedarf.

 

  1. Kooperationsprojekte auf der Ebene der Lehrpersonen

Einladung zum gegenseitigen Schulbesuch zum Kennenlernen der räumlichen und der sächlichen Gegebenheiten.

Informationstransfer zu Bildungsinhalten und pädagogisch-didaktischem Handeln.

Teilnahme an Berufsinformationstagen zur Beratung von interessierten Personen nach Einladung durch den Schulleiter.

Teilnahme an jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen nach Einladung des Veranstal­ters.

Teilnahme an Schul- und Qualitätsentwicklungstagen bei Bedarf und nach Abspra­che der Schulleitungen.

  1. Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit

Zur Dokumentation der durchgeführten Kooperationsaktivitäten wird ein Ordner an­gelegt, auf den beide Schulen nach Bedarf zugreifen können.

Abgelegt werden z. B. Einladungen, Protokolle sofern vorhanden, mögliche Zeitungs­berichte u. ä.

Die Berichterstattung für die Presse über Kooperationsprojekte ist erwünscht. Die Zu­ständigkeit liegt beim Ausrichter/Veranstalter der Aktivität.

 

  1. Organisatorisches

Für allgemeine Fragen der Koordination und zur Berichterstattung gegenüber dem Staatlichen Schulamt Rastatt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe stehen die Schulleiter zur Verfügung.