12.02.2018

Überprüfung des Bioklimas und der Luftqualität im Luftkurort und Erholungsort Loßburg

Um das Prädikat „Luftkurort“ tragen zu dürfen, muss sich die Gemeinde Loßburg einer regelmäßigen Prüfung unterziehen, bei der die bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bewertet werden.

Die Prädikatisierung richtet sich dabei nach den Vorgaben des Kurortegesetz von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Diese sollen gewährleisten, dass Gäste in Kur- und Erholungsorten bioklimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die eine Anwendung des Klimas als natürliches, ortsgebundenes Heilmittel ermöglichen.
Für die Güte der Luft sind alle 10 Jahre Luftqualitätsmessungen durchzuführen, bei denen die Grob- und Feinstaub- sowie Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft bestimmt werden. Diese obligatorische Messung wird ab sofort vom Deutschen Wetterdienst (DWD) durchgeführt. Dafür wird ein Jahr lang an zwei Messstandorten die Luftqualität in Loßburg gemessen. Auf dem Gelände der Mutter-Kind-Kurklinik wird Grobstaub und Stickstoffdioxid gemessen, an der B294 Höhe KinzigHaus wird darüber hinaus noch die Feinstaubkonzentration ermittelt.